Die heutige Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Ernst wurde in den 30er Jahren von dem damaligen Rechtsanwalt und Notar Martin Gartenfeld gegründet.

Nach dessen Ausscheiden übernahm Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Gerhard Lang die Kanzlei im Jahre 1967 zunächst als Anwalt und ab 1970 auch als Notar. Er betrieb die Kanzlei dann noch etwa 5 Jahre als Einzelkanzlei, bis er Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Karl Ludwig Jöstingmeier dann im Jahr 1972 als Rechtsanwalt in die Kanzlei aufnahm, der dann von 1977 bis 2015 auch als Notar tätig war.

Seit dem Jahr 1995 ist Herr Thomas Ernst als Rechtsanwalt und heutiger Notar in der Kanzlei tätig.

Seit Gründung bietet unsere Kanzlei alle Arten notarieller Dienstleistungen, wie z.B. die Gestaltung von Grundstückskauf- und Übertragungsverträgen, Hofübergabeverträgen, Gesellschaftsverträgen, (Firmengründungen), letztwilligen Verfügungen (Testament/ Erbvertrag) u.a.

Des Weiteren übernehmen wir selbstverständlich die Gestaltung verschiedenster Verträge, wie z.B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Im Rechtsanwaltsbereich befassen wir uns vornehmlich mit Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrs-, Zivil- und Strafrechrecht, Miet- und Nachbarschaftsrecht sowie dem Gesellschaftsrecht.
Auch zahlreiche weitere Rechtsgebiete werden von uns bearbeitet.

Zu unseren Mandanten gehören Kommunen, mittelständische Unternehmen, Familienbetriebe und zahlreiche Rechtssuchende.